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Heizkosten­abrechnung

Heizkostenabrechnung mit Objektus - Effiziente Messdienstleistungen für Ihre Immobilien

Spätestens seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) im Dezember 2021 spielen Wärmemessdienste eine entscheidende Rolle im Gebäudemanagement.

Als professioneller Messdienstleister helfen wir Unternehmen der Wohnungswirtschaft bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung. Dabei setzen wir auf digitale Technologien, die laufende Kosten senken und Verwaltungsprozesse nachhaltig und spürbar vereinfachen.

Eigentümer:innen erhalten so praxistaugliche Lösungen, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen und interne Prozesse zu modernisieren. Auch Bewohner:innen profitieren von dem digitalen Heizkostenabrechnungsservice. Unter anderem vermeidet die automatisierte Datenerfassung zu hohe Abrechnungen.

Mit innovativen Messgeräten und intelligenter Software macht Objektus Ihre Gebäude fit für die Zukunft. Wir bieten Ihnen als Messdienstleister in Ihrer Nähe individuelle Services für Ihre Bestände und entlasten Hausverwaltungen spür- und messbar.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an: Jetzt anfragen

Ihre Vorteile auf einen Blick

Erfüllung aller Anforderungen der novellierten Heizkostenverordnung

Objektus Webportal für Heizkostenabrechnung und Wohnungsverwaltung

Monatliche Datenlieferung in Ihre Verwaltungssoftware

Versand unterjähriger Verbrauchsinformationen per E-Mail oder Post (UVI-Full-Service)

Herstellerunabhängige Cloud-Lösung

Persönliche Ansprechperson für Ihre Belange

Dank deutschlandweiter Standorte in Ihrer Nähe schnell vor Ort

Bei der Heizkostenabrechnung auf spezialisierte Messdienstleister vertrauen

Um Mieter:innen besser über den eigenen Energieverbrauch zu informieren, sieht die HKVO unterjährige Verbrauchsinformationen vor. Damit verpflichtet der Gesetzgeber Vermieter:innen, monatlich Verbrauchsdaten der einzelnen Wohneinheiten zu übermitteln. Diese Vorschrift ist ab dem Zeitpunkt zu beachten, in dem Sie fernablesbare Messgeräte in Ihren Immobilien installieren.

Gleichzeitig gilt eine Umrüstungspflicht: Bis Ende 2026 müssen Vermieter:innen Ihre Bestände mit fernauslesbaren Heizkostenverteilern und Zählern ausstatten.

Für Wohnungsunternehmen und Eigentümer:innen empfiehlt es sich, die HKVO in Zusammenarbeit mit einem professionellen Messdienstleister wie Objektus umzusetzen. So vermeiden Sie hohe Investitionskosten, die nötig wären, um die geeigneten Strukturen zum Erfassen der Verbrauchsdaten selbst zu schaffen.

Stattdessen erhalten Sie ready-to-use Lösungen, um die Heizkostenabrechnung gemäß der novellierten Vorschriften HKVO-konform und effizient zu gestalten.

Heizkostenabrechnungsservice: Vorteile für Vermieter:innen und Mieter:innen

Als erfahrener Dienstleister für smarte Messtechnik bietet Objektus individualisierte Systeme für Ihre Gebäude an – mit Vorteilen für beide Seiten.

Vermieter:innen
  • gewinnen dank unserer Dienstleistungen Zeit für ihr Kerngeschäft – die verbrauchsabhängige Abrechnung gemäß der HKVO und die Kommunikation mit Mieter:innen wird von Ihrem Dienstleister übernommen.

  • haben Rechtssicherheit, da die Heizkostenabrechnung zu 100 % gesetzeskonform erstellt wird.
Mieter:innen
  • bleiben Termine zum Ablesen der Verbrauchsdaten erspart. Servicetechniker:innen können dank digitaler Messgeräte die Verbräuche ohne Zugang zur Mietsache erfassen
  • erhalten transparente Daten zum Energieverbrauch (u.a. Durchschnittswerte, Vergleichsdaten zum Vormonat und Vorjahr), können einen steigenden Wärmeverbrauch rechtzeitig erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen darauf reagieren – das spart Heizkosten und senkt den CO2-Ausstoß.

Rechtlich abgesichert mit professionellem Wärmemessdienst

Vernachlässigen Eigentümer:innen die Pflichten der HKVO, kann dies zu hohen finanziellen Einbußen führen.

Mieter:innen stehen Kürzungsrechte zu, falls Sie die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig erfassen und berechnen oder Bewohner:innen die monatlichen Verbrauchsübersichten nicht erhalten.

Firmen der Wohnungsbranche sind mit uns als Messdienstleister auf der sicheren Seite. Rechtssicherheit steht bei uns an erster Stelle. Um zu garantieren, dass unsere Dienstleistungen mit der aktuellen Gesetzeslage übereinstimmen, lassen wir uns von Top-Juristen beraten. Neben der HKVO sind hier vor allem das Mietrecht und die DSGVO relevant.

Unser Unternehmen engagiert sich aktiv für den Wissenstransfer in der Immobilienwirtschaft. Regelmäßig veranstalten wir für unsere Kund:innen kostenlose Videokonferenzen und Informationsveranstaltungen, um über rechtliche Neuerungen und Einsparpotenziale zu informieren.

Wie Wärmemessdienste das Gebäudemanagement effizienter machen

Die Dienstleistungen professioneller Messdienstleister gehen weit über die Erfüllung der Vorgaben der Heizkostenverordnung hinaus:

  • Vernetzte Submetering-Systeme und interoperable Software unterstützen die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft.
  • Eigentümer:innen und Verwaltungen reduzieren durch Online-Inspektionen Kosten und Personalaufwand bei der Instandhaltung.
  • Moderne Sensorik ermöglicht den Zugriff auf detaillierte Gebäudedaten.
  • Die gewonnenen Daten können zur Effizienzsteigerung der Wohnungsverwaltung und Optimierung des Energiemanagements genutzt werden.

Zukunftssicher aufgestellt dank der smarten Lösungen von Objektus

Um Gebäude im Alltag effizient zu verwalten, sind Wärmemessdienste unverzichtbar. Bei Objektus genießen Sie einen umfangreichen Service. Wir kümmern uns um die Montage der Geräte, überwachen diese im laufenden Betrieb und helfen Ihnen jederzeit persönlich weiter.

Darüber hinaus bleiben Sie mit Objektus stets unabhängig – dank unseres modularen Systems stellen Sie sich aus unseren Leistungen Ihre passgenaue Lösung zusammen.

Neben Messdienstleistungen bieten wir übrigens auch Komplettpakete für Rauchwarnmelder in Ihren Immobilien.

Mehr zu Rauchwarnmeldern

Volle Unabhängigkeit dank modularem Angebot

Mit Objektus behalten Sie Ihre Unabhängigkeit und können sich Ihre passgenauen Lösungen aus unseren Services zusammenstellen.

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Heizkostenabrechnung leicht gemacht mit dem Objektus Webportal

Mit dem Objektus Webportal können Sie einfach und effizient die Kostenerfassung für die Heizkostenabrechnung vornehmen. Zusätzlich steht Ihnen ein digitales Archiv zur Verfügung, in dem alle Abrechnungen und Verbrauchsinformationen sicher gespeichert sind. So haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Daten und können die Heizkostenabrechnung bequem und rechtskonform verwalten – alles an einem Ort und digital.

Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen per UVI-Portal

Der Versand der unterjährigen Verbrauchsinformationen über das UVI-Full-Service-Portal von Objektus bietet Ihnen eine einfache und rechtssichere Möglichkeit, die Verbrauchsdaten Ihrer Mieter gemäß der Heizkostenverordnung (HKVO) digital zu übermitteln. Dank der automatisierten Prozesse erfolgt der Versand monatlich per E-Mail oder Post, ohne dass zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

    Fragen und Antworten zur Heizkostenabrechnung

  • Wer darf eine Heizkostenabrechnung erstellen?

    Grundsätzlich kann die Heizkostenabrechnung von Eigentümer:innen oder Vermieter:innen der Immobilie oder bei größeren Wohnanlagen von Hausverwaltungen erstellt werden.
    Häufig übertragen Vermieter:innen diese Aufgabe jedoch an spezialisierte Messdienstleister wie z. B. an uns von Objektus. Diese Unternehmen verfügen über das notwendige Fachwissen, um die Heizkosten korrekt zu erfassen und nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung abzurechnen.

  • Wie funktioniert das Ablesen der Wärmemessgeräte?

    Fernauslesbare Wärmemesstechnik hat den Vorteil, dass sie Verbrauchswerte ortsunabhängig erfasst. In der Regel installieren Messdienstleister Gateways, um die Daten des Submetering-Systems gesammelt zu erfassen.

    Termine vor Ort, um die Heizkostenverteiler und Zähler in den Wohneinheiten abzulesen, entfallen damit.

    Trotz digitaler Lösungen wie dem Webportal für Kund:innen stehen Ihnen bei Objektus jederzeit persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls Sie Fragen haben.

  • Welche digitalen Lösungen gibt es rund um Wärmemessung und Heizkosten?

    Unser Unternehmen gehört zu den führenden Anbietern von Smart-Building-Lösungen in Deutschland.

    Im Vergleich zu anderen Messdienstleistern überzeugen wir mit einem Full-Service-Paket. Dazu gehört die Objektus Cloud, die systemoffen ist und auch Geräte von Fremdanbietern einbinden kann. Unser Webportal ist Ihre zentrale Schnittstelle, um Abrechnungen zu verwalten und Messdaten zentral zu archivieren.

    Vom Ablesen der Zähler hin zum Versenden der Verbrauchsinformationen ist der gesamte Prozess somit digital.

  • Wie erleichtern Wärmemessdienstleister die Abrechnung?

    Bisher waren analoge Verfahren bei der Heizkostenabrechnung für viele Eigentümer:innen die Regel. Aufgrund der hohen Anzahl von Wohneinheiten in Mietobjekten führte dies zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Mit Hilfe eines Wärmemessdienstes ändert sich das.

    Mit der Beauftragung eines Wärmemessdienstes übertragen Sie zentrale Aufgaben der Abrechnung an Messdienstleister in Ihrer Nähe.

  • Welche Kosten kommen bei Messdienstleistungen auf Eigentümer:innen zu?

    Für Eigentümer:innen bleiben die Kosten für den Messdienst im Sinne der novellierten HKVO überschaubar.

    Das Mietrecht sieht vor, dass Sie zahlreiche Kosten auf die Bewohner:innen umlegen können. Sowohl die Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung als auch für den Betrieb und die Rechnungsstellung sind umlagefähig.

    Damit decken Sie alle zentralen Kostenfaktoren, die durch die Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung in Kooperation mit Messdienstleistern anfallen.

  • Sind Wärmemessdienste gesetzlich vorgeschrieben?

    Nein. Allerdings vereinfachen Wärmemessdienste die Erfassung und Abrechnung von Heizkosten erheblich. Um die novellierte Heizkostenverordnung fristgerecht und rechtssicher umzusetzen, empfehlen wir Ihnen, professionelle Messdienstleister damit zu beauftragen.