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Rauchwarn­melder

Rauchwarnmelder:
Tipps und Informationen

Rauchwarnmelder sind inzwischen bundesweit gesetzlich vorgeschrieben und spielen eine entscheidende Rolle im Brandschutz. Wir beantworten Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder, von der Installation bis hin zu speziellen Anforderungen in unterschiedlichen Haushalten. Entdecken Sie hilfreiche Informationen und Tipps für Bewohner:innen, Eigentümer:innen sowie Hausverwaltungen.

Das Wichtigste für Sie

    Wichtige Fragen und Antworten mit Tipps zu Rauchwarnmeldern

  • Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?

    Unsere Rauchwarnmelder, DETOS 4.0 und DETOS 1.4, verfügen über eine optische Raucherkennung. Dabei wird Rauch in der Luft durch eine Lichtquelle und einen Sensor erkannt. Wenn Rauchpartikel das Licht streuen, registriert der Sensor dies und löst Alarm aus, um auf eine potenzielle Brandgefahr hinzuweisen.

    Mehr zu unseren Rauchwarnmelder-Modellen

  • Gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht?

    Mittlerweile gibt es in allen 16 Bundesländern in Deutschland eine Rauchwarnmelderpflicht. Das bedeutet, dass mindestens in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchwarnmelder installiert werden müssen.

    Alle Infos zur Rauchwarnmelderpflicht

  • Sind Rauchmelder in Altbauten Pflicht?

    Ja, die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern gilt inzwischen für Neubauten, Umbauten und Bestandsgebäude. Anfangs galt die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern lediglich für Neu- und Umbauten. Nach und nach wurde sie auch auf Alt- und Bestandsbauten ausgeweitet. Sachsen war das letzte Bundesland, das die Nachrüstung in Altbauten verpflichtend gemacht hat – hier mussten Rauchmelder bis spätestens zum 31.12.2023 installiert werden.

    Alle Infos zur Rauchwarnmelderpflicht

  • Wer ist für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich?

    Die Installation und der Austausch eines (defekten) Rauchwarnmelders liegen in der Verantwortung der Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen und können nicht auf die Mieter:innen übertragen werden. Für die Wartung der Rauchwarnmelder können hingegen, abhängig vom jeweiligen Bundesland, auch Mieter:innen zuständig sein.

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  • Wie gestalte ich die Rauchwarnmelder-Wartung richtig?

    Die Wartung von Rauchwarnmeldern ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte in der Regel einmal jährlich erfolgen. Je nach Bundesland kann die Verantwortung für die Prüfung des Rauchwarnmelders entweder bei Vermieter:in oder Mieter:inen liegen, wobei Vermieter:innen stets eine Sekundärhaftung tragen. Während der Wartung wird der Zustand des Melders überprüft, auf Schäden, Abnutzung und Verschmutzung geachtet, die Funktionsweise getestet und die Ergebnisse werden dokumentiert und archiviert.

    Hier finden Sie alle Details zur Wartung von Rauchwarnmeldern.

  • Haben Rauchmelder ein Ablaufdatum?

    Ja, nach DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Nach dieser Zeit können die fest eingebauten Lithium-Batterien entladen sein, die elektronischen Bauteile altern und funktionieren möglicherweise nicht mehr einwandfrei. Außerdem können Staub und Schmutz z.B. in den Rauchkammern die Zuverlässigkeit des Rauchwarnmelders beeinträchtigen.

    Mehr zu unseren Rauchwarnmelder-Modellen

  • Welchen Rauchmelder brauche ich?

    Es gibt verschiedene Typen von Rauchmeldern, die sich je nach Einsatzgebiet und Wartungsaufwand unterscheiden. Grundsätzlich bieten wir die Rauchmeldertypen A und C an:

    • Typ A: Dieser Melder erfordert eine jährliche Wartung vor Ort.
    • Typ C: Dieser Rauchmelder ermöglicht eine Ferninspektion und benötigt daher bis zum Austausch nach 10 Jahren keine Vor-Ort-Inspektion.
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    Je nach Bedarf und Anwendungsfall können unterschiedliche Rauchmelder besser geeignet sein. Unsere Expert:innen beraten Sie gerne bei der Auswahl der für Ihre Situation optimalen Rauchmeldern.

    Jetzt kostenfreie Beratung anfordern

  • Was bedeutet DIN EN 14604 für Rauchwarnmelder?

    Die europäische Norm DIN EN 14604 regelt als Produktnorm Anforderungen, Prüfmethoden und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder. Diese Norm gilt speziell für Melder, die in Wohngebäuden installiert werden. Alle in der EU zugelassenen Rauchmelder müssen diese Standards erfüllen.

    Mehr zu unseren DIN EN 14606 zertifizierten Rauchwarnmelder-Modellen

  • Was bedeutet das Q bei Rauchmeldern?

    Das Q-Label kennzeichnet Rauchmelder, die hohe Standards in Qualität und Zuverlässigkeit über den DIN EN 14604-Mindeststandard hinaus erfüllen. Diese Modelle bieten geprüfte Langlebigkeit und sind besonders resistent gegen Fehlalarme. Objektus setzt auf hochwertige Rauchwarnmelder, die in den meisten Fällen das Qualitätszeichen „Q“ tragen. Darüber hinaus garantieren wir durch unsere Q-geprüfte Fachkraft eine einwandfreie Montage und Wartung der Geräte.

  • Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

    Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg gilt die Pflicht auch für alle anderen Aufenthaltsräume mit Ausnahme von Küche und Bad.

    Objektus sorgt für die präzise Umsetzung der Rauchmelderpflicht gemäß aktueller Landesbauordnungen und arbeitet dafür eng mit spezialisierten Jurist:innen zusammen, damit Sie rechtlich abgesichert sind.

  • Sind Rauchmelder im Keller verpflichtend?

    In der Regel ist es nicht erforderlich, Kellerräume mit Rauchmeldern auszustatten, es sei denn, der Keller wird als Aufenthaltsraum oder als Fluchtweg genutzt. Außerdem kann ein Rauchmelder im Keller sinnvoll sein, wenn hier Ihr Sicherungskasten steht, da dieser in Privatwohnungen einen häufigen Brandverursacher darstellt.

    Alle Infos zur Rauchwarnmelderpflicht

  • Warum sind keine Rauchmelder im Treppenhaus notwendig?

    Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses müssen keine Rauchmelder installiert werden. Der Grund: Bei einem Alarm könnten die Bewohner:innen durch den Hausflur fliehen und sich so dem gefährlichen Kohlenmonoxid aussetzen. Stattdessen kann es sinnvoller sein, bei einem Brand außerhalb der eigenen Wohnung dort zu bleiben und am Fenster auf die Feuerwehr zu warten. Hausflure gelten übrigens nicht als sichere Fluchtwege, da sich Feuer und Rauch durch die offene Bauweise besonders schnell ausbreiten können.

    Alle Infos zur Rauchwarnmelderpflicht

  • Wie hoch ist die Strafe, wenn man keinen Rauchmelder hat?

    Die Höhe der Strafen unterscheidet sich je nach Bundesland. Bis zu 50.000 € können fällig werden, wenn auch nur eine Mietpartei der Bauaufsicht meldet, dass in der eigenen Wohnung noch keine Rauchwarnmelder installiert sind. Kommen Eigentümer:innen der Verpflichtung zur Ausstattung nicht nach, spricht die Staatsanwaltschaft im Todesfall durch einen Brand von fahrlässiger Tötung. (RTL Interview Staatsanwaltschaft Frankenthal)

    Objektus sorgt für die präzise Umsetzung der Rauchmelderpflicht gemäß aktueller Landesbauordnungen und arbeitet dafür eng mit spezialisierten Jurist:innen zusammen, damit Sie rechtlich abgesichert sind.

  • Wie soll ein Rauchwarnmelder installiert werden?

    Rauchmelder sollten stets an der Zimmerdecke, idealerweise in Raummitte, und mindestens 50 cm von Hindernissen (Wänden, Lampen, Schränken etc.) entfernt installiert werden. Bei Zimmern mit Dachschrägen müssen ggf. weitere Auflagen beachtet werden. Bei einem Raum, der größer als 60 m2 ist, kann es sinnvoll sein, mehr als einen Rauchwarnmelder zu installieren.

    Überlassen Sie die fachgerechte Installation gerne einem Profi – wie den Experten von Objektus. Im Rahmen unseres Komplettservices übernehmen wir für Sie die fachgerechte Montage der Rauchmelder.

  • Wie befestige ich einen Rauchmelder an der Decke?

    Je nach Modell kann der Rauchmelder mit Klebe- oder Magnetpads oder durch Verschrauben befestigt werden.

    Überlassen Sie die fachgerechte Installation gerne einem Profi – wie den Experten von Objektus. Im Rahmen unseres Komplettservices übernehmen wir für Sie die fachgerechte Montage der Rauchmelder.

  • Gibt es Besonderheiten für Raucherhaushalte in Bezug auf Rauchwarnmelder?

    Grundsätzlich löst ein Rauchmelder keinen Alarm aus, sofern in der Wohnung geraucht wird. Bei normalem Zigarettenkonsum verteilt sich der Rauch in der Regel so, dass der Alarm nicht ausgelöst wird. Bei starkem Rauchen, insbesondere wenn mehrere Personen gleichzeitig rauchen oder der Rauch direkt auf den Rauchmelder gepustet wird, kann der Rauchmelder jedoch durchaus Alarm schlagen. Es wird daher empfohlen, beim Rauchen den Rauch nicht direkt in die Nähe des Rauchmelders zu leiten und regelmäßig zu lüften, um unnötige Fehlalarme zu vermeiden.

  • Was tun, wenn der Rauchwarnmelder Alarm schlägt?

    Wenn der Rauchwarnmelder ausgelöst wird, sollten Sie sofort alle Räume auf mögliche Ursachen wie Rauch oder Feuer prüfen – jedoch nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen. Falls Sie Rauch oder Feuer entdecken, rufen Sie sofort die Feuerwehr oder die Polizei und verlassen sofort das Gebäude oder die Wohnung. Achten Sie darauf, ruhig zu bleiben und Ihre eigene Sicherheit nicht zu gefährden.


  • Zahlt die Versicherung im Falle eines Brandes?

    Bei einem Hausbrand kommt in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Schaden auf. Ausgeschlossen ist jedoch vorsätzliche Brandstiftung: Legt jemand also das Feuer absichtlich, kommt keine Versicherung für den Schaden auf. Bei grob fahrlässig verursachten Bränden leisten die Versicherungen meist nur teilweise oder gar nicht. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick in die eigene Versicherungspolice.

  • Zahlt die Versicherung, wenn keine Rauchwarnmelder installiert waren?

    Wenn im Schadensfall festgestellt wird, dass Rauchmelder fehlen, könnte dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen könnte die Versicherung die Leistungen kürzen oder im Extremfall sogar ganz verweigern, insbesondere wenn das Fehlen der Rauchmelder als ursächlich für das Ausmaß des Schadens angesehen wird.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Rauchmelder und einem Kohlenmonoxidmelder?

    Rauchmelder erkennen Rauchpartikel in der Luft, während Kohlenmonoxidmelder das giftige und geruchlose Gas Kohlenmonoxid (CO) überwachen, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Beide Geräte ergänzen sich optimal im Brandschutz.


  • Was unterscheidet einen Fehlalarm von einem Täuschungsalarm?

    Ein Fehlalarm unterscheidet sich von einem Täuschungsalarm durch seine Ursache:

    • Fehlalarm: Ein solcher Alarm wird ausgelöst, wenn der Rauchmelder technische Probleme hat, z.B. weil eine oder mehrere Komponenten beschädigt oder kaputt sind.
    • Täuschungsalarm: Dieser Alarm kann ausgelöst werden, wenn harmlose Faktoren eine echte Gefahr vortäuschen. Beispielsweise wenn kleine Insekten, Staubpartikel oder starker Wasserdampf aus Bad oder Küche in die Messkammer gelangen.

     

    Übrigens: Täuschungsalarme sind keine Fehlalarme und daher nicht durch Garantieleistungen der Hersteller gedeckt.

  • Was kann einen Täuschungsalarm verursachen?

    Die Ursachen für Täuschungsalarme durch Rauchwarnmelder sind vielfältig, z.B.:

    • Temperaturschwankungen bei hoher Luftfeuchtigkeit
    • Verschmutzung nach Renovierungsarbeiten
    • Fruchtfliegen und andere Insekten
    • Starker Luftaustausch bei extremen Temperaturunterschieden

     

    Mit dem Objektus-Komplettpaket profitieren Sie von unserer Echtalarmgarantie. Wir kümmern uns um alle Störungen unterjährig, unabhängig vom Verschulden und ohne zusätzliche Kosten für Sie.

     

  • Wie können Täuschungsalarme vermieden werden?

    Rauchwarnmelder sind empfindliche Messinstrumente. Sie arbeiten störungsfrei im Temperaturbereich von etwa +6 °C bis +55 °C. Deutlich niedrigere oder höhere Umgebungstemperaturen können vereinzelt zu Fehl- und Täuschungsalarmen führen, da die Leistung der eingebauten Batterie schwanken kann. Diese Alarme sind systembedingt und stellen keinen technischen Defekt dar.

    Achten Sie daher bitte darauf:

    • Im Winter: Fenster und Türen geschlossen halten, um starke Temperaturabfälle zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für das Treppenhaus.
    • Im Sommer: Räume mit Rauchmeldern regelmäßig lüften, um einen starken Temperaturanstieg zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Dachgeschosswohnungen.
    • Allgemein: Vermeiden Sie Zugluft, indem Sie Fenster und Türen möglichst geschlossen halten. Dies gilt auch für das Treppenhaus.
  • Was passiert, wenn der Rauchwarnmelder im Urlaub Alarm schlägt?

    Es gibt einige Tipps, die Sie beachten können, damit ein Alarm in Ihrer Abwesenheit nicht zum Problem wird:

    • Nachbarn oder Bekannte über Abwesenheit und Rückkehr informieren (evtl. Schlüssel hinterlegen)
    • Um bei Abwesenheit den sicheren Zugang zur Wohnung zur Störungsbeseitigung zu ermöglichen, hinterlassen Sie die Telefonnummer einer Vertrauensperson und bitte auch im Objektus Service‐Center.
    • Kein Obst oder andere Lebensmittel offen liegen lassen (Fruchtfliegen)
    • Fenster geschlossen halten (Blütenstaub, Kleintiere)
  • Wieso kann es sinnvoll sein, einen Ansprechpartner für Rauchwarnmelder zu haben?

    Ohne Ansprechpartner kann es sein, das belästigte Wohnungsnutzer:innen Rauchwarnmelder eigenständig demontieren und ohne Mitteilung in eine Schublade legen. Was folgt daraus?

    • Die Wohnung und das Gebäude sind nicht mehr vollständig gesichert.
    • Die Bewohner:innen des Gebäudes leben in trügerischer Sicherheit.
    • Die Verkehrssicherungspflicht kann nicht mehr vollständig wahrgenommen werden.
    • Eigentümer:innen und Verwalter:innen bleiben in der Organhaftung.
    • Entstehende Kosten gehen meist zulasten der Eigentümer:innen.
    • Die Gebäudeversicherung könnte im Brandfall die Regulierung verweigern.

     

    Für Stör- und Notfälle bietet Objektus pro Standort eine eigene Service-Hotline an. Bewohner wenden sich direkt an uns, wodurch Ihre Hausverwaltung erheblich entlastet wird.

  • Was bedeutet eine sanfte Türöffnung bei einem Fehlalarm bei abwesenden Bewohner:innen?

    Mal angenommen: Bei abwesenden Bewohner:innen ist nachts schon seit Stunden ein Melder auf Störung. Ein Brand kann ausgeschlossen werden, aber die Nachbar:innen fühlen sich belästigt und rufen die Feuerwehr. Der Einsatz ist schnell erledigt! Mit dem Ergebnis: Tür und Zarge kaputt. Und wer trägt dafür die Kosten?

    Mit der “sanften Türöffnung” bieten wir eine Lösung bei Abwesenheit der Bewohner:innen – ohne Folgekosten. Unser Notdienst ist bundesweit rund um die Uhr für Sie im Einsatz.

  • Lässt sich die Rauchwarnmelderwartung mit anderen Terminen kombinieren, um Mehrfachtermine für Mieter:innen zu vermeiden?

    Um Ihre Mieter:innen nicht mit zusätzlichen Terminen zu belasten, bieten wir an, die Wartung der Rauchwarnmelder am Tag der jährlichen Hauptablesung durch unsere Monteure zu erledigen.

  • Wer trägt im Störfall bzw. bei Türaufbrüchen die Kosten?

    Bundesländer, in denen die Rauchwarnmelderpflicht bereits fast zehn Jahre besteht, haben einschlägige Erfahrungen mit ungewollten Türaufbrüchen gesammelt.
Kosten für Schäden tragen in der Regel die Eigentümer:innen.

    Billige Rauchwarnmelder lösen schnell Fehlalarme aus. Gerade in den heißen Jahreszeiten kommt es häufig zu Fehlalarmen wegen defekter Batterien.

    Bei uns gilt: Stördiensteinsätze werden im Rahmen unseres Komplettpaketes bearbeitet: unabhängig vom Verschulden, ohne Folgekosten, schnell und unbürokratisch.
    Drüber hinaus beinhaltet das Objektus-Komplettpaket ein umfangreiches Eskalationsmanagement inkl. 24/7-Stör- und Notdienst.

Heizkostenverteiler

Installateur von Objektus montiert einen Heizkostenverteiler.

Heizkostenverteiler ermöglichen die gerechte Beteiligung der Mieter:innen an den Heizkosten eines Objekts. Die Geräte helfen, den individuellen Verbrauch zu berechnen und diesen in den Abrechnungen geltend zu machen.

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung kommen dabei organisatorische Herausforderungen auf Unternehmen der Wohnungswirtschaft zu. Monatliche Informationspflichten bedeuten für Eigentümer:innen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zudem müssen Sie Ihre Immobilien auf fernablesbare Heizkostenverteiler umrüsten.

Diese Änderungen bringen aber auch Chancen mit sich. Die neue Technik vereinfacht Abrechnungen und macht Ihre Gebäude fit für die Zukunft. Mit unserem Komplettservice unterstützen wir Sie dabei, die Heizkostenabrechnung gemäß der novellierten Verordnung effizient umzusetzen.

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